Behandlungskosten
Die Abrechnung meiner Leistungen erfolgt im Rahmen einer privaten Liquidation und entspricht der üblichen Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) aus dem Jahr 1985.
Behandlungen sowie ggf. telefonische Beratungen werden nach Zeitaufwand zuzüglich evtl. anfallender Materialkosten und Medikamenten berechnet.
Die Behandlungskosten werden in der Praxis bar bezahlt.
Privat- oder Zusatzversicherte erhalten eine quittierte Rechnung.
Kostenübernahme
Private Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen, die Postbeamtenkrankenkasse und die Beihilfe erstatten Heilpraktikerleistungen, je nach Vertrag, ganz oder teilweise nach der Gebührenordung für Heilpraktiker (GebüH).
So kann es vorkommen, daß nur ein Teil der Behandlungsgebühren von Ihrem Kostenträger übernommen wird. Unabhängig davon wird der Rechnungsbetrag in vollem Umfang fällig.
Gesetzliche Krankenkassen erstatten in der Regel keine Heilpraktikerleistungen. Die Kosten können aber gegebenenfalls als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.
Sie haben jedoch die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen abzuschließen. Ich berate Sie gerne.
Terminabsage
Ich bitte um Verständnis, daß Terminabsagen ausschließlich telefonisch akzeptiert werden.
Erfolgt die Terminabsage (aus welchen Gründen auch immer) weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder per Email, behalte ich mir vor den Termin in Rechnung zu stellen.
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In der einen Hälfte des Lebens opfern wir die Gesundheit,
um Geld zu erwerben in der anderen opfern wir Geld,
um die Gesundheit wieder zu erlangen.
Und während dieser Zeit gehen Gesundheit und Leben von dannen.
Voltaire